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Außergerichtlicher Mechanismus & Verhandlungen

Außergerichtlicher Schuldenregelungsmechanismus (Ges. 4738/2020), bilaterale Verhandlungen und Schuldenrestrukturierung.

Die außergerichtliche Schuldenregelung ist oft die schnellste und kostengünstigste Lösung für Privatpersonen und Unternehmen in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im außergerichtlichen Schuldenregelungsmechanismus nach Gesetz 4738/2020 sowie in direkten (bilateralen) Verhandlungen mit Banken, Fonds und anderen Gläubigern.

Was wir übernehmen

  • Antrag auf außergerichtlichen Schuldenregelungsmechanismus (Ges. 4738/2020)
  • Verhandlung der Schuldenrestrukturierung mit Banken, Staat und Versicherungsträgern
  • Bilaterale Verhandlungen mit Banken und Forderungsverwaltungsgesellschaften
  • Insolvenzantrag und Reorganisationsplan (Neues Insolvenzrecht)
  • Schuldenregelung für überschuldete Haushalte
  • Strategie zur Rückzahlung und zum Vermögensschutz

Unser Ansatz

Verhandlungen mit Fonds und Forderungsverwaltungsgesellschaften dürfen nicht aus einer Position der Angst heraus geführt werden. Vor jedem Einigungsvorschlag werden die Forderung, der Betrag, die Aktivlegitimation, geleistete Zahlungen, Zinsen und die vollständigen Konsequenzen einer Vereinbarung geprüft. Eine Schuldenregelung ist nur dann eine Lösung, wenn sie den Schuldner wirklich schützt — und nicht, wenn sie einer unkritischen Akzeptanz einer nie geprüften Forderung gleichkommt.

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